Super Gau des Unternehmens SuperComm: Sven Nobereit

E-Mail Marketing ist seit jeher eines der stärksten Instrumente im Bereich Onlinemarketing. Kaum ein anderer Kommunikationskanal ermöglicht es direkt mit der richtigen Zielgruppe in Kontakt zu treten und diese für sich einzunehmen.
Risiken des E-Mail Marketings
Aber verschiedene Beispiele zeigen, dass E-Mail Marketing auch Risiken birgt, die es auszumerzen oder abzuwägen gilt.
Sicher, mit dem Versand von E-Mails kann ein Unternehmen Kunden gewinnen. Die allgemeingültige Vorgehensweise besteht dabei aus etwa 7 „informierenden“ E-Mails ohne Verkaufsabsicht.
Diejenigen, die genau diese Methode an den Tag legen werden allerdings schnell als Spammer bewertet. Dies kann zu schwerwiegenden Folgen führen wie auch E-Mail Marketing Experte Sven Nobereit, ehemaliger Geschäftsführer von SuperComm erfahren musste.
Sich vor Risiken als Gründer schützen
Wer ein Unternehmen gründet schultert auch ein stückweit größeres Risiko. Daher sollten Gründer dieses Risiko weitestgehend minimieren indem Absicherungen erfolgen. Eine Form der Absicherung kann beispielsweise die gewählte Rechtsform des Unternehmens sein. Die Unternehmensform GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) sichert im Falle einer Haftung z.B. das Privatvermögen gegen Forderungen ab.

Der Super Gau SuperComm

Die Onlinemarketing Agentur SuperComm wurde im Jahr 2003 von Sven Nobereit gegründet. Der Unternehmer gilt heute als einer der Experten im Bereich E-Mail Marketing. Im Jahr 2010 kam es nun zu einer Anzeige durch eine Privatperson. Aber warum?

Der Fall

Die Privatperson war Empfänger mehrerer Werbemails durch SuperComm. Der Empfänger Herr Maier mahnte das Unternehmen ab das Zusenden der „Spammails“ zu unterlassen. Sven Nobereit gab an, dass die E-Mail-Adresse aus dem Verteiler entfernt wurde.
Allerdings machte SuperComm den Fehler, dass es eine Unterlassungserklärung gegenüber Herrn Maier unterzeichnet hat. Dieses sollte ein Gründer niemals auch nur in Erwägung ziehen.
Denn im Anschluss könnten bösartige Personen problemlos erneut ihre, bereits gelöschte, E-Mail-Adresse in den Verteiler eintragen und der Super Gau ist perfekt, wenn im Anschluss abermals der Versand der Werbemails erfolgt.
Wenn man den Aussagen des damaligen Geschäftsführers glaubt, unterstellt dieser dem Kläger solche Machenschaften auch auf anderen Portalen durchzuführen. Jedem Marketing-Mitarbeiter dürften solche Machenschaften Albträume bescheren.

Das Ergebnis

Während der Verhandlung konnte SuperComm, vertreten durch Sven Nobereit nicht belegen keine Spammails verschickt zu haben. Auch die Verwendung des Double-Option-Verfahrens half in diesem Fall nicht weiter. Das Double-Option-Verfahren besagt, dass der potentielle Empfänger den Empfang nochmals per Klick in einer Bestätigungsmail akzeptieren muss.
SuperComm wurde 2010 schuldig gesprochen. Das Amtsgericht Bonn verurteilte das Unternehmen zu einer Zahlung einer Vertragsstrafe.

E-Mail Marketing sollte stets von Profis vorgenommen werden. Auch Sven Nobereit gilt nach wie vor als Experte und führt heute erfolgreich die Media Agentur Zarenga GmbH. Mehr unter svennobereit.de.